Heizkostenzuschuss PLUS
Angesichts der stark gestiegenen Energiekosten hat das Land Vorarlberg den Heizkostenzuschuss ab der Heizperiode 2022/2023 von 270 auf 330 Euro erhöht. Mit dem heuer vom Bund einmalig an die Länder vergebenen Zweckzuschuss zur Abfederung gestiegener Wohn- und Heizkosten wird die Förderung des Landes nochmals aufgestockt. Der Heizkostenzuschuss PLUS beträgt ebenfalls 330 Euro und wurde für den Zeitraum vom 6. März bis zum 31. Mai 2023 festgelegt.
Mit dem „Heizkostenzuschuss PLUS“ wollen breite Teile der Bevölkerung erreicht werden. Deshalb wurde die Einkommensgrenzen jetzt noch einmal auf folgende (Netto-) Einkommensgrenzen pro Haushalt ausgeweitet:
1 Person 1.860 Euro
2 Personen 2.790 Euro
3 Personen 3.226 Euro
4 Personen 3.648 Euro
5 Personen 4.070 Euro
6 Personen 4.492 Euro
7 Personen 4.914 Euro
Jede weitere Person + 422 Euro
Bei der Berechnung des Haushaltseinkommens werden die Familienbeihilfe sowie Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt) nicht zum Einkommen gezählt und bleiben somit frei.
Wer bereits den Heizkostenzuschuss des Landes erhalten hat, braucht dafür keinen erneuten Antrag zu stellen. Alle weiteren Haushalte, die die Bezugskriterien für den Heizkostenzuschuss PLUS erfüllen, können diesen unkompliziert und wohnortnah ab 6. März bei der Gemeinde beantragen. Haushalte/Personen mit einem laufenden Bezug einer Sozialhilfeleistung erhalten den Heizkostenzuschuss PLUS in voller Höhe automatisiert über die Sozialhilfebehörde ausbezahlt.