Althaus-Sanierungskonzept

Ein saniertes Haus tut nicht nur der Geldbörse gut, sondern macht wesentlich unabhängiger vom Energiemarkt und schont das Klima und die Umwelt.

Bauleute, die sich für eine Althaussanierung interessieren, werden vom Land mit einer einmaligen Förderung unterstützt. Grundlage zur Beurteilung der Förderfähigkeit ist ein Energieausweis. Als förderungsfähige Maßnahmen gelten unter anderem die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches, die Dämmung der Außenwände, der untersten Geschossdecke oder des Kellerbodens sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern und Außentüren.

Wie viel wird gefördert und wer kann die Förderung bekommen?

1. Ab 2009 bekommen alle Besitzer (EU-Staatsbürger, Einkommen 3 Jahre in Österreich versteuert) von ganzjährig bewohnten Gebäuden vom Land Vorarlberg bis zu 1.200,- Euro der angefallenen Beratungshonorare ersetzt.

2. Alle BesitzerInnen von ganzjährig bewohnten Gebäuden in der Gemeinde Fraxern, welche die Landesförderung erhalten, bekommen von der Gemeinde bis zu weiteren 200,- Euro der angefallenen Honorarkosten ersetzt bei einem Selbstbehalt von mind. 100,- Euro nach Abzug der Landesförderung.

Beispiel: Honorarkosten: 1.400,- Euro, Landesförderung: 1.200,- Euro

ausbezahlte Gemeindeförderung: 100,-

Weitere Informationen zum Umfang eines Sanierungskonzeptes, den Ablauf bzw. die Adressen von Sanierungsberatern, erhalten Sie im Gemeindeamt.

 

Kontakt:
Gemeinde Fraxern
Im Dorf 3
6833 Fraxern
T +43 5523 64511
F +43 5523 64511 - 4