Neuregelung für Erst-Hundehalter:innen: Sachkundenachweis verpflichtend
Seit dem 1. Juli 2026 gilt für Personen, die erstmals einen Hund halten möchten, die Verpflichtung zum Nachweis einer entsprechenden Sachkunde. Ziel ist es, Hundebesitzer:innen bestmöglich auf die Haltung und Verantwortung im Umgang mit ihrem Tier vorzubereiten.
Der Sachkundenachweis besteht aus zwei Teilen:
🐾 Theoriekurs
Mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten
Muss vor der Anschaffung bzw. Aufnahme eines Hundes absolviert werden
🐾 Praxiseinheit
2-stündige praktische Schulung gemeinsam mit dem Hund
Innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Hundehaltung nachzuweisen
Der Hund muss zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 6 Monate alt sein
Wer ist von der Verpflichtung ausgenommen?
Keine Sachkundeprüfung benötigen Personen, die bereits einen Hund halten oder innerhalb der letzten zwei Jahre zumindest zwei Jahre lang einen Hund gehalten haben und dies über die Heimtierdatenbank nachweisen können.
Darüber hinaus sind Personen mit bestimmten fachlich einschlägigen Ausbildungen von der Verpflichtung befreit. Die entsprechenden Ausbildungen sind in der 2. Tierhaltungsverordnung geregelt.
ℹ️ Unser Tipp: Informiert euch bereits vor der Anschaffung eines Hundes über die erforderlichen Schritte und Fristen.
Weitere Informationen sowie eine Liste der anerkannten Kursanbieter:innen findet ihr auf der Website des Landes Vorarlberg: 👉 https://vorarlberg.at/inneres-sicherheit