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🏗️ Gipsabfälle richtig entsorgen

Wichtig: Ab 1. Jänner 2026 dürfen recyclingfähige Gipsabfälle nicht mehr über den Bauschutt entsorgt oder deponiert werden. Grund dafür ist die neue Recyclinggips-Verordnung, die eine getrennte Sammlung und das Recycling von Gipsabfällen vorschreibt.

Für private Haushalte wird diese Änderung vor allem dann relevant, wenn Renovierungs- oder Umbauarbeiten an Haus oder Wohnung durchgeführt werden. Alte Gipswände, Gipskartonplatten oder Verschnitt aus neu verbauten Gipsplatten müssen künftig getrennt gesammelt und entsorgt werden.

Getrennt sammeln:

  • Gipskartonplatten

  • Gips-Wandbauplatten

  • Gips-Feuerschutzplatten

  • Imprägnierte Gipsplatten

  • Verschnitt von Gipsplatten

Nicht in die Gips-Sammlung:

  • Dämmstoffe (z. B. Mineralwolle, Styropor)

  • Asbesthaltige Materialien

  • Ziegel, Porenbeton oder Kalksandsteine

  • Estriche und starke Verunreinigungen

👉 Wichtig: Gipsabfälle bitte trocken lagern und getrennt im ASZ oder Bauhof anliefern. Gips darf nicht mit Bauschutt oder anderen Bauabfällen vermischt werden.

♻️ Aus alten Gipsplatten können neue Gipsplatten entstehen. Mit der richtigen Trennung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und zum Ressourcenschutz. Informieren Sie sich bei Ihrem ASZ oder Bauhof über die Annahme von Gipsabfällen.

Eine Illustration von zerbrochenen Gipsplatten mit einem roten Kreuzsymbol, das auf das Fehlen von Asbest und Fliegen hinweist.