Gästetaxe

Die Gemeinde Fraxern hebt zur Deckung ihres Aufwands für tourismusfördernde Maßnahmen und für den Ausbau der touristischen Infrastruktur im ganzen Gemeindegebiet von Fraxern eine Gästetaxe ein.

Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rankweil nächtigen und nicht von der Abgabepflicht befreit sind.

Die Gästetaxe beträgt pro Person und Nächtigung 3,00 Euro.

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe
Tourismusgesetz 1997; LGBl.Nr. 86/1997