Familienpass

Familienpass

Alle Familien, dazu gehören natürlich auch Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren und Hauptwohnsitz in Vorarlberg, können den Familienpass beantragen.

Antragsformulare finden Sie in Ihrem Gemeindeamt. Dort wird der Familienpass umgehend ausgestellt. In den Folgejahren wird Ihr Familienpass automatisch verlängert und Ihnen per Post zugeschickt, bis der Anspruch endet.

 

Häufig gestellte Fragen:

Familienpass-Partner:
Neben dem Antragssteller (Vater oder Mutter) kann noch eine zweite erwachsene Person auf dem Familienpass angeführt werden. Dieser Familienpass-Parnter kann neben Mutter oder Vater auch jede andere Person sein, welche häufig mit Ihren Kindern Freizeitaktivitäten unternimmt, z.B. die Oma oder die beste Freundin oder der Nachbar usw ...

 

Getrennt lebende Eltern
Sowohl der Vater als auch die Mutter können jeweils bei ihrem Hauptwohnsitz im Gemeindeamt einen Familienpass beantragen und jeweils einen eigenen Familienpass-Partner anführen.

 

Verlängerung
Solange Ihre Kinder unter 18 Jahren sind, bekommen Sie automatisch im Spätherbst den neuen Familienpass zugestellt.

 

Umzug
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde melden Sie bitte einfach Ihre neue Adresse dem Bürgerservice Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie in eine neue Gemeinde umziehen, müssen Sie dort den Familienpass nochmals neu beantragen.

 

Zweitkarte
Kreuzen Sie beim Antrag einfach „Wir hätten gerne für beide Partner eine Karte„ an und Sie bekommen sofort für Sie und Ihren Familienpass-Partner jeweils eine Karte ausgestellt.

 

Verlust
Bei Verlust können Sie sich schnell und bequem eine neue Karte auf der Gemeinde ausstellen lassen.