Heizkostenzuschuss 2022-2023

Von Montag, den 17. Oktober 2022 bis Freitag, den 24. Februar 2023 kann man beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt den Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg beantragen.

Die Höchstgrenze des monatlichen Nettohaushaltseinkommens beträgt:
aa) bei einer alleinstehenden Person netto € 1.371,--,
bb) bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder sonst zwei in einem gemeinsamen Haushalt lebenden erwachsenen, nicht familienbeihilfebeziehenden Personen netto € 2.057,--,
cc) bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind netto € 1.783,-- und
dd) zuzüglich zu bb) und cc) bei jeder weiteren Person im Haushalt (insbesondere Kinder) höchstens netto € 412,--.

 

Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung, etc.) nachzuweisen.

Treffen diese Punkte zu, so wird direkt und sofort von den Gemeinden eine einmalige Zahlung von 330,-- Euro geleistet.

Weitere Auskünfte
Gemeindeamt Fraxern        
Angela Alicke
T +43 5523 64511 - 11