Heizkostenzuschuss 2024/2025
Der Heizkostenzuschuss 2024/2025 kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2023 bis 21.02.2024 bezogen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig maximal 330 Euro.
Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung ist das aktuelle Einkommen nachzuweisen. Für die Antragsberechtigung ist ausschließlich der Hauptwohnsitz maßgeblich.
Einkommensgrenzen Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024:
- bei einem 1-Personen- Haushalt netto Euro 1.410 (Ausschleifregelung Euro 1.660)
- bei einem 2-Personen-Haushalt netto Euro 1.920 (Ausschleifregelung Euro 2.170)
- bei einem 3-Personen-Haushalt netto Euro 2.360 (Ausschleifregelung Euro 2.610)
- bei einem 4-Personen- Haushalt netto Euro 2.800 (Ausschleifregelung Euro 3.050)
- bei einem 5-Personen-Haushalt netto Euro 3.240(Ausschleifregelung Euro 3.490)
- bei einem 6-Personen-Haushalt netto Euro 3.680 (Ausschleifregelung Euro 3.930)
- bei einem 7-Personen-Haushalt netto Euro 4.120 (Ausschleifregelung Euro 4.370)
- für jede weitere Person plus netto Euro 440 (Ausschleifreglung plus Euro 250)
Ausschleifreglung
Wenn das Haushaltseinkommen über der Einkommensgrenze liegt, wird der Betrag, der über der Einkommensgrenze liegt, vom Wohn- und Heizkostenzuschuss abgezogen. Der Zuschuss reduziert sich mit steigendem Haushaltseinkommen. Bei Haushaltseinkommen, die um mehr als 250 Euro über den haushaltsbezogenen Einkommensgrenzen liegen, ist keine Auszahlung eines Zuschuss mehr vorgesehen.
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch möglichst aktuelle Unterlagen nachzuweisen.
Eine Antragstellung ist über dieses Formular möglich.