Bedarfsmeldung und Anmeldung für die schulische Tagesbetreuung
Für die Planung des Betreuungsangebots der bis zu 14-jährigen Kinder ist es erforderlich, dass jede Gemeinde eine Abfrage des Betreuungsbedarfes vornimmt. Wir kommen dieser Verpflichtung mit diesem Bedarfserhebungsformular nach.
Dieses digitale Formular entspricht den Anforderungen des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und des Bildungsinvestitionsgesetz.
Auf Basis dieser Meldung wird die Gemeinde das bestehende Angebot prüfen und gegebenenfalls weiterentwickeln. Der gesetzliche Versorgungsauftrag gibt hierfür den erforderlichen Rahmen vor. Dieser kann auch in Kooperation mit umliegenden Gemeinden erfüllt werden.
Je Kind ist eine gesonderte Anmeldung, beziehungsweise Bedarfsmeldung abzugeben, daher bitte pro Kind ein Formular ausfüllen.
Das Bedarfserhebungsformular finden Sie hier.